Ob in Foren, Blogs oder Bewertungsportalen: Das Internet wird immer öfter Tatort anonymer Beleidigungen , Verleumdungen oder Bloßstellungen . Die Betreiber der Webseiten, die oft in den USA oder in Irland sitzen, ziehen sich oft auf den Standpunkt zurück, deutsche Gesetze würden für sie nicht gelten. Dies ist jedoch falsch! In den meisten Fällen gilt deutsches Recht und deutsche Gerichte sind zuständig. Entscheidungen deutscher Gerichte werden auch von den großen ausländischen Webseiten-Betreibern regelmäßig befolgt, denn sie können auch im Ausland vollstreckt werden.
Handelt es sich zum Beispiel um eine Bewertung eines deutschen Online-Casinos, sollte das Gutachten transparent und objektiv sein. Der Autor des Portals sollte klare Kriterien angeben, nach denen eine Online-Casino-Website eine positive oder negative Bewertung erhält. Ein gutes Beispiel ist die von Robert Schulz erstellte Rangliste der besten Casinos auf dem Portal Znaki FM.
Betroffene können sich erfolgreich wehren. Sie können rechtswidrige Einträge (oft innerhalb weniger Tage) aus dem Internet entfernen lassen. Auf den folgenden Webseiten finden Sie umfangreiche Informationen, Musterschreiben, Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen:
- Welche Behauptungen oder Veröffentlichungen sind unzulässig und können untersagt werden?
- Wie wird ein Unterlassungs-Anspruch durchgesetzt (auch bei anonymen Verfasser oder wenn die Webseite im Ausland betrieben wird)?
- weitere Abwehrrechte für Gewerbetreibende
- Muster einer Unterlassungserklärung
Gericht: eBay-Käufer muß negative Shop-Bewertung löschen (Weil der Kommentar zu einer negativen Bewertung eines eine Tatsachenbehauptung enthielt, deren Wahrheit er nicht beweisen konnte, und somit für die negative Bewertung keine tatsächlichen Anknüpfungspunkte bestanden, hat das Oberlandesgericht München den Käufer dazu verurteilt, die negative Bewertung wieder zu entfernen)
Yelp-Eintrag: Bewertungen löschen ? Yelp gewinnt vor dem Landgericht Hamburg und darf (zunächst) weiter filtern